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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Stand: 27. September 2026 · Anlage zu den AGB

Dieser Vertrag gilt zwischen der Werkstatt, die Werkstattplaner24 nutzt (nachfolgend „Verantwortlicher“), und Emre Avci, Werkstattplaner24.de, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 4, 21423 Winsen (Luhe) (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“). Er wird mit der Anmeldung vereinbart, gilt in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und läuft, solange der Auftragsverarbeiter Daten für den Verantwortlichen verarbeitet.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter betreibt die Software Werkstattplaner24 für den Verantwortlichen: er speichert die dort erfassten Daten, stellt die Funktionen bereit, erzeugt Belege und Nachrichten und sichert die Daten. Zweck ist die Verwaltung des Werkstattbetriebs des Verantwortlichen — Termine, Aufträge, Rechnungen, Buchhaltung und Kommunikation mit dessen Kunden.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind für die Verarbeitung nicht vorgesehen; der Verantwortliche gibt solche Daten nicht ein.

3. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den AGB und der Bedienung der Software durch den Verantwortlichen; weitere Weisungen erteilt er in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken — etwa für Werbung oder zum Training von KI-Modellen — findet nicht statt.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Er greift auf die Daten des Verantwortlichen nur zu, soweit das für Betrieb, Fehlerbehebung oder eine Supportanfrage des Verantwortlichen erforderlich ist.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, derzeit:

Er darf die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter darf weitere hinzuziehen oder ersetzen; er kündigt das mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen; wird keine Einigung erzielt, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf gleichwertige Pflichten. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur mit geeigneten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO (Standardvertragsklauseln oder EU-US Data Privacy Framework).

7. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Mitteln bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit), bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Meldung von Verletzungen. Die Software bietet dafür Export, Bearbeitung und Löschung selbst an. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage an den Verantwortlichen weiter.

8. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, mit den ihm vorliegenden Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, und trifft die nötigen Maßnahmen zur Eindämmung.

9. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis dieser Pflichten nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer nach rechtzeitiger Anmeldung und ohne Störung des Betriebs.

10. Ende der Verarbeitung

Nach Vertragsende gibt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die Daten auf Verlangen heraus (die Software bietet dafür Exporte als PDF und CSV sowie den DATEV-Export) und löscht sie anschließend, spätestens drei Monate nach Vertragsende, soweit nicht eine Pflicht zur Speicherung besteht. Das Löschen bestätigt er auf Anfrage in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege treffen den Verantwortlichen; er exportiert diese Unterlagen vor Vertragsende.

11. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Fragen des Datenschutzes vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Anlage 1: Unterauftragsverarbeiter

Der Versand aus dem eigenen Telefon der Werkstatt (WhatsApp- oder SMS-Link) läuft nicht über den Auftragsverarbeiter; für diese Nachrichten gelten die Bedingungen des jeweils genutzten Dienstes.